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   LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95   

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https://dejure.org/1998,9034
LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95 (https://dejure.org/1998,9034)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95 (https://dejure.org/1998,9034)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. November 1998 - L 6 RJ 504/95 (https://dejure.org/1998,9034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenverantwortliche Festsetzung des Stellenplans für die bei einer Landesversicherungsanstalt tätigen Landesbeamten ohne Bindung an den Haushaltsplan; Schaffung von Beamtenstellen durch rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts; Einschränkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88

    Einsatz beamteten Personals der LVA'en

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95
    Diese Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts durch den Landesgesetzgeber ist vom Bundesgesetzgeber zugelassen worden, wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 145 Abs. 2 SGB VI ergibt (vgl. zum folgenden BSG-Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 164 und - dort auch Grundlage der Ausführungen - Hanow/Lehmann, RVO, Viertes Buch, Invalidenversicherung, 4.Auflage, Berlin 1925, Anm.5 zu § 1343 RVO a.F., Anm.4 und 5 zu § 1344 RVO a.F. und Anm.2 zu § 1348 RVO a.F.).

    Das BSG hat zwar in einem Obiter dictum geäußert (vgl. Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 161), der Beklagte befände sich damit im Widerspruch zu den eindeutigen Intentionen des Bundesgesetzgebers, das Selbstverwaltungsrecht der Landesversicherungsanstalten weiter zu stärken.

    Wenn das BSG in einem Obiter dictum (BSG-Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 163) unter Bezugnahme auf die §§ 67 ff. SGB IV sowie auf § 1349 RVO (jetzt § 145 Abs. 3 SGB VI) ausführt, die wesentlichen personalwirtschaftlichen Kompetenzen wie (u.a.) die selbständige Einrichtung von Planstellen sei nicht dem Land, sondern der Landesversicherungsanstalt zugewiesen, so kann sich dies nur auf den Fall der Körperschaftsbeamten beziehen.

    Aus der Doppelstellung der bei der Klägerin tätigen Landesbeamten (vgl. BSG-Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 162) - einerseits sind sie Beamte des Landes, andererseits (als Geschäftsführer) Organe bzw. (als sonstige Beamte) Amtswalter der Klägerin - lassen sich keine für die Klägerin günstigen Schlußfolgerungen ziehen.

  • BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91

    Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95
    Auch wird das Recht auf Selbstverwaltung, das im wesentlichen nur noch in den Bereichen der inneren Organisation und der Finanzverwaltung zur Geltung kommt, entgegen den Befürchtungen der Klägerin nicht zu einem inhaltsleeren Begriff; das hierfür von der Klägerin herangezogene Urteil des BSG (vom 11.08.1992 - 1 RR 7/91 = SozR 3-2400 § 69 SGB IV Nr. 1, insbesondere S.4) weist gerade darauf hin, daß im Bereich der Personalkosten das Selbstverwaltungsrecht größeren Beschränkungen unterworfen ist, weil diese Kosten im gesamten öffentlichen Dienst gewissen Homogenisierungstendenzen unterliegen und sich hier der Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse in den übrigen öffentlichen Verwaltungen besonders auswirkt.

    Diese Interpretation ergibt sich auch aus dem oben bereits erörterten Urteil des BSG vom 11.08.1992 (a.a.O.).

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95
    Hieraus folgt, daß das Selbstverwaltungsrecht bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung auch durch Landesrecht eingeschränkt werden kann (vgl. BSG-Urteil vom 18.01.1996 - 1 RR 2/95 = SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 - S.8 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - GK-SGB IV - § 29 Rdnr.46).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95
    Zutreffend hat das Sozialgericht die Zulässigkeit der Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 SGG bejaht (vgl. zum folgenden das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17.07.1985 - 1 RS 6/83, S.18 bis 20 des Umdrucks - insoweit nicht veröffentlicht - mit weiteren Nachweisen).
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